F.A.Q.

Fragen & Antworten

Wie melde ich mein krankes Kind ab?

Ist Ihr Kind krank zu Hause und kann die Villa Kunterbunt nicht besuchen, so melden Sie dies bitte während der normalen Krippenöffnungszeiten am besten telephonisch auf die normale Krippen-Nummer.

Was ist wenn mein Kind in der Krippe krank wird?

Wird Ihr Kind während der Betreuung in der Krippe krank, so werden wir Sie auf Ihren angegebenen Kontaktdaten (telefonisch) darüber informieren. Wir bitten Sie dann, Ihr Kind umgehend nach Hause in die Pflege zu nehmen.
Aus Rücksicht auf die weiteren Kinder können wir ein krankes Kind leider nicht betreuen.

Was ist wenn mein Kind in der Krippe eine Unfall hat?

Wir betreuen Ihr Kind während seines Aufenthaltes bei uns durch unser qualifiziertes Personal. Gleichzeitig lassen wir den Kindern aber auch bewusst Freiheiten.
Bei einem kleinen Unfall haben wir in dem Sinne vorgesorgt, dass wir stets Personal mit einem absolvieren Erste-Hilfe Kurs vor Ort haben. Ebenfalls haben wir stets einen Erste-Hilfe Kasten bei uns.
Die Eltern werden umgehend informiert und situativ gehen wir zum Arzt. Wir haben ‚unseren‘ Kita-Arzt, mit dem wir jederzeit Rücksprache halten können.

Darf mein Kind persönliche Gegenstände in die Krippe mitbringen?

Will Ihr Kind mal etwas Spezielles zeigen oder in der Krippe erklären, so darf es gerne mal etwas Persönliches mitbringen. Am Abend ist der Gegenstand wieder nach Hause zu nehmen.
Bitte achten Sie jedoch als Eltern darauf, dass es sich dabei nicht um ein elektronisches Gerät handelt; wir bevorzugen pädagogisch sinnvolle Gegenstände.
Die Kita übernimmt zudem keine Haftung für Schäden oder Verluste an solchen Mitbringseln.

Wir möchten unser Kind für eine definierte Zeit an zusätzlichen Tagen in die Kita bringen
Kontaktieren Sie uns dazu bitte so früh wie möglich. Je nach Belegung unserer Krippe werden wir versuchen, eine passende Lösung für Sie zu finden.
Wir verrechnen Ihnen dazu einfach den Preis entsprechend Ihrer Tarifstufe.
Welche Versicherungen braucht mein Kind?
Die Kinder benötigen eine Haftpflichtversicherung und Kranken-Unfallversicherung.
Was sind die Kündigungsbedingungen

Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kinderkrippe mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Wir möchten unser Kind permanent an zusätzlichen Tagen in die Kita bringen

Kontaktieren Sie uns dazu bitte so früh wie möglich. Je nach Belegung unserer Krippe werden wir versuchen, eine passende Lösung für Sie zu finden. Dabei bemühen wir uns sowohl Ihre Wünsche zu berücksichtigen, wie auch diejenigen von allfälligen anderen Neuanmeldungen.

Wir sind abwesend und möchten unser Kind für eine definierte Zeit aus der Kita heraus nehmen

Kontaktieren Sie uns dazu bitte so früh wie möglich. Für eine allfällige Reduktion des Krippenpreises werden wir Ihre aktuell gebuchten Krippentage, die Länge der Abwesenheit wie auch die bisherige Länge der Krippen-Anwesenheit Ihres Kindes berücksichtigen.

Wir möchten unser Kind permanent an weniger Tagen in die Kita bringen
Kontaktieren Sie uns dazu bitte so früh wie möglich. Wir werden mit Ihnen den Beginn der neuen Präsenz Ihres Kindes definieren. Grundsätzlich gelten dabei die identischen Fristen und Verfahren wie bei einer Kündigung des Krippenplatzes.
Wie wird die Professionalität der Betreuerinnen gewährleistet?
Unsere Betreuerinnen sind Fachleute auf dem Gebiet der Kinderbetreuung. Sie verfügen über eine anerkannte Berufsausbildung. Unsere Praktikantinnen und Lernenden werden sorgfältig ausgewählt. Es werden laufend interne und auswärtige Weiterbildungen angeboten.
Wie beantrage ich einen Kita Platz?

Klicken Sie oben auf der Webseite auf “Kontakt”. Dort finden Sie ein Antragsformular für einen KITA Platz. Für allfällige Fragen können Sie auch die Krippenleiterin kontaktieren. Gerne empfangen wir Sie auch in unserer Krippe zu einem Gespräch und zeigen Ihnen unsere Räumlichkeiten.

Ab welchem Alter darf mein Kind in die Kita?
Wir nehmen Kinder ab 3 Monaten in unsere Betreuung auf. Für die Art der Verpflegung (Schoppen, Brei) führen wir gerne ein Gespräch mit Ihnen.
Bis zu welchem Alter darf mein Kind in die Kita?
Ihr Kind kann bei uns bis zum zweiten Kindergartenjahr betreut werden. Dabei bezieht sich die Betreuung auf die Zeit ausserhalb des Kindergartens. Ein Bringen und Holen wird durch Sie organisiert.